In der Ruhe liegt die Kraft

Ein Schallschutznachweis ist notwendig, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Hierbei wird geprüft, ob das geplante Projekt die gesetzlichen Vorgaben zum Schallschutz erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden entsprechende Lösungsvorschläge von uns erarbeitet und abgesprochen.

Primär geht es um den Schutz vor Außenlärm (Luftschall), damit Sie sich in aller Ruhe in Ihrem Zuhause entspannen und zurückziehen können. Dieser ist für alle Arten von Gebäuden relevant.

In Mehrfamilienhäusern kommt der Trittschall als wichtiger Bestandteil des Schallschutzes hinzu. Dieser beinhaltet beispielsweise das Auftreten des Nachbarn auf die Decke. Ziel ist, diesen so gut wie möglich abzufangen. Ein schwimmender Estrich ist in diesem Fall unabdingbar.

In gewerblichen Einrichtungen – vor allem in Großraumbüros – fällt der Trittschall weniger ins Gewicht. Dafür ist die Schallabsorption von wesentlicher Bedeutung. Dadurch, dass mehrere Personen in einem Raum kommunizieren, gilt es den entstehenden Luftschall bestmöglich durch geeignete Maßnahmen abzufangen. Dies ist ein wesentlicher Faktor für ein gesundes und produktives Arbeiten.

Unsere Leistung im Bereich Schallschutz:

  • Standardmäßig erstellen wir den Schallschutznachweise nach der DIN 4109 – auf Wunsch können wir diesen auch nach VDI 4100 oder DEGA 103 erstellen.
  • Die Schallschutznachweise erstellen wir für
    • Wohngebäude (Ein- & Mehrfamilienhäuser, Wohnheime, …)
    • Gewerblich genutzte Gebäude (Bürogebäude)
  • Die Nachweise werden – wie oben beschrieben – für die Innenbauteile und die äußeren Einflüsse (Außenlärm) erstellt.